Rechtsanwälte und Steuerberater Michel und Graue

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Erbrecht

Die kluge Weitergabe eines hart erarbeiteten Vermögens an die nächste Generation bedarf einer versierten erbrechtlichen Beratung.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbens und Vererbens kann nicht hoch genug eingeschätzt werden und stellt sich oftmals als rechtlich und zwischenmenschlich besonders schwierig dar.

Wir vertreten und beraten Sie in Fragen der Erbgestaltung (Testament, vorweggenommene Erbfolge, Erbverträge, Unternehmensnachfolge etc.) sowie bei Fragen der Erbauseinandersetzung (Streitigkeiten um Erbschafts- und Nachlaßfragen, Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit Erbfällen, Pflichtteilsklagen etc.).

Erbrechtliche Mandate erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen nicht nur in erbrechtlichen, sondern auch familienrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Belangen. Hier liegt die besondere Stärke unserer Rechtsanwaltskanzlei.

Rechtsanwalt Christoph Michel und Rechtsanwalt Wilhelm Graue, beides Fachanwälte für Familienrecht und ausgewiesene Spezialisten im Bereich des Erbrechts sind Ihre Ansprechpartner für diesen Fachbereich.


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19.04.2024


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